Bund will Offshore-Windenergie mit neuem Gesetz beflügeln

Offshore-Windpark vor blauem Himmel.Foto: BWE / Christian Hinsch
Die Bundesregierung will Offshore-Windparks durch ein neues Gesetz voranbringen.
Um den Ausbau regenerativer Energien zu beschleunigen, hat die Bundesregierung mehrere Gesetzesvorhaben vorgelegt. Eines davon will den Ausbau der Offshore-Windenergie erheblich voranbringen.

Der Bund hat einen Gesetzentwurf für die Stimulierung der Offshore-Windenergie vorgelegt. Es handelt sich dabei um den Entwurf zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“. Dieser ist für die erste Lesung im Bundestag am 12. Mai 2022 vorgesehen. Und zwar zusammen mit zwei anderen Gesetzentwürfen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Einer befasst sich mit „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor„. Der andere kümmert sich um das Klimaschutzsofortprogramm (RSO).

Offshore-Windleistung soll auf 70 GW steigen

Hintergrund ist, dass Deutschland die Stromversorgung im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien umstellen will. Um das zu erreichen, sollen die Ausbauziele für Windenergie auf See laut dem Gesetzentwurf kräftig ansteigen. Und zwar auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045.

Wie es dazu bei „Heute aus dem Bundestag“ hieß, will die Bundesregierung wegen der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Windenergieanlagen auf See und für Offshore-Anbindungsleitungen rasch handeln.

Der Entwurf sieht dafür vor, Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen vorzuziehen und nicht zentral voruntersuchte Flächen an zwei separaten Terminen im Jahr auszuschreiben. Es sollen zudem zur Einführung unterschiedlicher Ausschreibungsdesigns kommen. Hierbei unterscheidet das Gesetz zwischen zentral voruntersuchten Flächen und nicht zentral voruntersuchten Flächen. Für erstere soll der Zuschlag in der Ausschreibung an den Bieter mit dem geringsten anzulegenden Wert für einen Differenzvertrag mit zwanzigjähriger Laufzeit erfolgen. Für nicht zentral voruntersuchte Flächen solle die Vergabe anhand qualitativer Kriterien erfolgen.

Einnahmen für Netzumlage und Naturschutz

Die Kriterien neben der Zahlung sind der Energieertrag, der umfassendste Abschluss von Stromdirektabnahmeverträgen, die mit den eingesetzten Gründungstechnologien verbundene Schallbelastung und Versiegelung des Meeresbodens und die Recyclingfähigkeit der Rotorblätter. Die Einnahmen aus den Zahlungen sollen ferner zu 80 Prozent in die Offshore-Netzumlage und zu 20 Prozent in den Naturschutz fließen.

Darüber hinaus will die Regierung mehrere Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren eingeführen. So will sie den Zeitraum für die Gebotsabgabe bei zentral voruntersuchten Flächen auf vier Monate verkürzen. Desweiteren geht es um die stärkere Bündelung von Umweltprüfungen und Beteiligungsrechten. Zudem sieht der Entwurf vor, das Planfeststellungsverfahren durch ein zügigeres Plangenehmigungsverfahren zu ersetzen.

Mit einer Änderung der Beschäftigungsverordnung will der Bund darüber hinaus einen besonderen Arbeitsmarktzugang für Beschäftigte aus Drittstaaten schaffen. Diese sollen sich damit für den Bau und die Instandsetzung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen im deutschen Küstenmeer aufhalten können.

Zusatzaufwand von 60 Millionen Euro

Der Wirtschaft entstehen künftig jährliche Kosten von 17,5 Millionen Euro in Verbindung mit der Angebotserstellung und der Sicherheitsleistung. Denn bei jedem Gebot entstehen Sachkosten für die Zinsen der Bürgschaft, die als Sicherheitsleistung zu hinterlegen ist. Zusätzlich rechnet der Bund in den Jahren 2023 bis 2026 aufgrund der höheren auszuschreibenden Kapazitäten von einem um 50 Prozent erhöhten Erfüllungsaufwand. Dieser zusätzliche Aufwand betrage rund 26,2 Millionen Euro. Ferner entsteht der Bundesverwaltung ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 15,9 Millionen Euro.

Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat am 8. April 2022 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates werden nachgereicht.

05.05.2022 | Quelle: Heute im Bundestag | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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