EEG-Ausschreibungen: Photovoltaik-Branche kommt nicht hinterher

Zu sehen ist eine Dach-PV-Anlage. Die Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden im April war stark unterzeichnet.Foto: franco lucato /stock.adobe.com
Der Bund hat das Ausschreibungsvolumen für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden massiv gesteigert.
Bei den EEG-Ausschreibungen im April war die Innovationsausschreibung leicht überzeichnet. Erstmals konnten Gebote mit besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Bei den Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden konnte die Branche das massiv gesteigerte Ausschreibungsvolumen nicht erreichen.

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Innovationsausschreibung und der Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. April 2022 bekanntgegeben.

Erstmals Gebote mit besonderen Solaranlagen bei Innovationsausschreibung

Bei der Innovationsausschreibung kann man Gebote für Anlagenkombinationen, also für einen Zusammenschluss mehrerer Erneuerbare-Energien-Anlagen mit unterschiedlicher Erzeugungstechnologie, wie zum Beispiel einer Solar-Speicher Kombination, abgeben. Ausgeschrieben war ein Volumen von 397 Megawatt. Eingegangen sind 45 Gebote mit einem Volumen von knapp 435 MW. Die Runde war damit leicht überzeichnet.

In dieser Ausschreibungsrunde konnten Bieter erstmals Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen einreichen. Besondere Solaranlagen sind Photovoltaik-Anlagen, die man auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet. Somit erfolgt eine Doppelnutzung der Flächen. Die Anforderungen, die an besondere Solaranlagen zu stellen sind, hatte die Bundesnetzagentur zum 1. Oktober 2021 festgelegt.

Die Gebote für Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen hat die Bundesnetzagentur in dieser Runde bevorzugt bezuschlagt. Es gingen 13 Gebote im Umfang von 22 MW für solche Gebote ein, die die Behörde alle bezuschlagt hat. Davon entfielen 12 Zuschläge mit 21 MW auf landwirtschaftliche Flächen und ein Zuschlag mit 1 MW auf einen Parkplatz.

Es sind erneut ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern eingegangen. Kein Gebot musste vom Verfahren ausgeschlossen werden. Insgesamt konnten Zuschläge für 43 Gebote mit einem Umfang von 403 MW erteilt werden.

Die Zuschlagswerte reichen von 3,95 bis 7,43 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert beträgt 5,42 ct/kWh und ist damit deutlich höher als in der Vorrunde (4,55 ct/kWh). Anders als bei den technologiespezifischen Ausschreibungen wird die Förderung bei der Innovationsausschreibung als fixer Betrag auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht vergleichbar sind.

Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden deutlich unterzeichnet

Die Ausschreibungsrunde für Solarausschreibung des zweiten Segments war deutlich unterzeichnet. Solarausschreibung des zweiten Segments umfassen Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden. Dies lag vor allem an dem gegenüber der Vorrunde massiv gesteigerten Ausschreibungsvolumen von 767 MW; in der Vorrunde im Dezember 2021 lag das Volumen noch bei 150 MW. Die eingereichte Gebotsmenge war mit 212 MW nur leicht geringer als in der Vorrunde (233 MW). Es wurden 171 Gebote eingereicht.

163 Gebote mit einem Volumen von 204 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 7,00 ct/kWh und 8,91 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8,53 ct/kWh und ist damit deutlich gegenüber der Vorrunde (7,43 ct/kWh) gestiegen.

Es mussten sieben Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die Ergebnisse der Innovationsausschreibung und die Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

11.5.2022 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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