Photovoltaik: NRW will solare Länderöffnungsklausel nutzen

Zu sehen ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die solare Länderöffnungsklausel in NRW ermöglicht, dass solche Solarkraftwerke von der EEG-Förderung profitieren können.Foto: Gerisch / stock.adobe.com
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) begrüßt, dass die noch amtierende Düsseldorfer Landesregierung als eine ihrer letzten Amtshandlungen im Energiesektor den Weg für mehr solare Freiflächenanlagen freimacht. Allerdings kritisiert der Verband das geringe Zuschlagsvolumen.

Die Landesregierung will per Verordnung die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene solare Länderöffnungsklausel nutzen. Somit kann sie das Flächenpotenzial für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erweitern. Denn damit sollen künftig Photovoltaik-Solarparks auch auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten eine EEG-Förderung erhalten können. Benachteiligt heißt zum Beispiel, dass die Flächen eine Bodenwertzahl von unter 55 haben und damit nur schwache Erträge zulassen. Bisher können in NRW nur Solar-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen an den EEG-Ausschreibungen teilnehmen.

NRW zieht anderen Bundesländern nach

Bislang hatte die Landesregierung die Länderöffnungsklausel nur für die Windenergie genutzt. Damit hat sie unter anderem den umstrittenen 1.000-Meter-Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen festgelegt. Mit der geplanten Verordnung, ist NRW allerdings alles andere als ein Vorreiter. Entsprechende Solar-Regelungen gibt es bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Der LEE NRW-Vorsitzende Reiner Priggen nennt die auf den Weg gebrachte Verordnung für die solare Länderöffnungsklausel „überfällig und unverzichtbar, denn wir brauchen jede Fläche für den weiteren Solarausbau.“ In der im vergangenen Dezember veröffentlichten Energieversorgungsstrategie 2.0 hatte die Landesregierung eine Vervierfachung der Solarstromleistung auf 24.000 MW bis zum Jahr 2030 angekündigt. „Dafür ist nicht nur jedes private und gewerbliche Dach notwendig, sondern auch möglichst viele Agri- und Floating-PV-Projekte sowie noch mehr Freiflächenanlagen.“

Nach den bereits vorliegenden Erfahrungen in anderen Bundesländern mit der solaren Länderöffnungsklausel erwartet der LEE NRW keinen übermäßigen Flächendruck auf die Landwirtschaft und keine Nachteile für den Naturschutz. Priggen: „Es gibt immer mehr Beispiele, die zeigen, dass die Photovoltaik-Freiflächenanlagen einen positiven Effekt auf die biologische Diversität und Artenvielfalt haben.“

Solare Länderöffnungsklausel sieht 150 MW pro Jahr vor

Der vorliegende Verordnungsentwurf für die solare Länderöffnungsklausel sieht ein jährliches Zuschlagsvolumen von nur 150 Megawatt vor. „Das ist zu wenig, um als Energie- und Industrieland einen wesentlichen Beitrag zu einer signifikanten Erhöhung des Solarstromanteils zu leisten“, kritisiert Priggen. Der LEE NRW-Vorsitzende verweist auf Baden-Württemberg. Dort hat die Landesregierung vor kurzem eine Anhebung der Zuschlagsgrenze in der dortigen Freiflächenöffnungsverordnung auf 500 MW beschlossen. „Mindestens diese Größenordnung sollte auch in NRW machbar sein“, so Priggen. Landesweit gibt es rund 341.000 Hektar an Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Das Potenzial für Solarkraftwerke ist folglich mehr als groß genug.

17.6.2022 | Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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