Bund beendet Förderung von Gaskesseln

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Hauseigentümer:innen um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkte Fördersätze.Foto: Zukunft Altbau
Die Energieberatung lohnt sich zukünftig nicht mehr so sehr wie bisher.
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Hauseigentümer:innen um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkte Fördersätze. Gashybridheizungen erhalten keine Förderung mehr. Stattdessen gibt es einen Tauschbonus wie bei Ölkesseln.

Die Bundesregierung hat die finanzielle Förderung von energetischen Sanierungen gekürzt. Die Fördersätze bei Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierungen im Rahmen der BEG Förderung sinken in der Regel um fünf bis zehn Prozentpunkte. Wer etwa eine Wärmepumpe einbaut, erhält anstatt maximal 50 nun bis zu 40 Prozent Zuschuss. Für neue Fenster und Dämmungen gibt es maximal 20 anstatt 25 Prozent Zuschuss. Gashybridheizungen erhalten keine Förderung mehr. Neu eingeführt wurde zudem ein Tauschbonus für Gaskessel. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Eine übersichtliche Tabelle der BEG-Fördersätze hat Solarthemen-Chefredakteur Guido Bröer zusammengestellt. Einen Überblick über die Solarthermie-Förderung finden Sie unter dem nebenstehenden Link im Basiswissen des Solarservers.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen nun jährlich zwölf bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen bereit. 2021 waren es noch acht Milliarden Euro. Bislang sind dieses Jahr bereits knapp zehn Milliarden ausgegeben worden. Würden in dem Tempo weitere Fördermittel bewilligt, hätte dies im Herbst einen Förderstopp zur Folge. So können mehr Menschen von der finanziellen Unterstützung profitieren. Bei Komplettsanierungen sind die Änderungen bereits am 28. Juli 2022 in Kraft getreten, für Einzelmaßnahmen gilt der Stichtag 15. August.

Zuschüsse und Kredite für Gesamtsanierungen

Die Förderung von Komplettsanierungen hat sich ebenfalls geändert. Künftig gibt es nur noch die Effizienzhaus-Standards 85, 70, 55 und 40. Der Standard 100 entfällt. Die Förderung liegt nun bei der überwiegenden Nutzung von erneuerbaren Energien bei 25 bis 45 Prozent. Davor lag der Zuschuss für die Klassen in diesem Fall bei 35 bis 50 Prozent. Die Standards 85 und 70 erhalten zehn Prozentpunkte weniger Förderung, die Klassen 55 und 40 fünf Prozentpunkte weniger.

BEG-Fördersätze: Energieberatung wird weniger belohnt

Wer eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, erhält bei der Umsetzung eines einzelnen Sanierungsschritts nicht mehr überall einem Bonus in Höhe von fünf Prozentpunkten. Ihn gibt es nur noch bei der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, dem Einbau von Lüftungsanlagen und Smart-Home-Technik sowie bei der Heizungsoptimierung. Beim Kauf neuer Heizungen gibt es diesen Förderzuschlag nicht mehr.

Künftig ist das Bundesamt Bafa für die Einzelmaßnahmenförderung zuständig, die Förderbank KfW für Anträge auf Gesamtsanierungen. Die Förderung von Einzelmaßnahmen über Kredite gibt es nicht mehr. Die Förderung von Gesamtsanierungen wurde auf Kredite mit Tilgungszuschüssen umgestellt, bislang waren hier auch reine Zuschüsse möglich.

2.8.2022 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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