Baden-Württemberg: Planungshilfe für Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft

Der Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windkraft soll die Regionalverbände in Baden-Württemberg bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen unterstützen.Foto: photobars / stock.adobe.com
Baden-Württemberg will den Windenergieausbau beschleunigen.
Baden-Württemberg will bis zum Jahr 2025 in jeder seiner zwölf Regionen jeweils 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windkraft sichern. Die Planungshilfe „Artenschutz für die Regionalplanung Windkraft“ soll den Regionalverbänden des Landes dabei helfen.

Die zwölf Regionalverbände in Baden-Württemberg intensivieren in diesem Herbst den Prozess zur Fortschreibung ihrer Regionalpläne. Somit will man die aktualisierten gesetzlichen Vorgaben für den Ausbau der Windenergie zeitnah umsetzen. Ziel ist es, die Regionalpläne bis September 2025 als Satzung zu beschließen. Ein im Rahmen einer Task Force erarbeiteter „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windkraft“ soll die Regionalverbände bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen unterstützen. Und in Folge die Verfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen.

„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den naturverträglichen Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg voranzubringen“, sagt Baden-Württembergs Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker. „Je schneller wir mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien vorankommen, desto eher leisten wir einen wirksamen Beitrag gegen die Klimakrise. Und desto mehr sorgen wir für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung.“

Planungshilfe Artenschutz für die Regionalplanung Windkraft identifiziert unproblematische und schwierige Gebiete

Zentraler Bestandteil der neuen Planungshilfe für die Regionalverbände ist die Lokalisierung von unproblematischen Gebieten, wenn es um die Belange des Artenschutzes geht. Zugleich identifiziert der Fachbeitrag die aus landesweiter Perspektive naturschutzfachlich besonders wertvollen Bereiche mit Vorkommen von gesetzlich geschützten, windenergiesensiblen Arten.

„Der brutale russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns auf dramatische Weise verdeutlicht, dass dem Ausbau der Erneuerbaren Energie höchste Priorität eingeräumt werden muss“, sagt Walker. „Zugleich müssen und wollen wir die Belange des Artenschutzes berücksichtigen. Der vorliegende Fachbeitrag entzerrt mögliche räumliche Konflikte.“ Zudem betont die Energieministerin, dass auch in den im Fachbeitrag identifizierten artenschutzfachlich hochwertigen Gebieten Windkraftanlagen möglich seien, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die zwölf Regionalverbände haben sich gemeinsam mit der Landesregierung zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 in jeder der zwölf Regionen jeweils 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windkraft planerisch zu sichern. Mit dieser Regionalen Planungsoffensive, die das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gemeinsam mit den Regionalverbänden im März dieses Jahres gestartet hat, will man die Vorgaben des Bundes sieben Jahre früher als gefordert erfüllen. „Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, brauchen die Regionalverbände einen verlässlichen Planungskorridor mit klaren Regeln“, so die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. „Erleichterungen beim Artenschutz sind hierbei besonders wichtig.“

1.11.2022 | Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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