EU will Ausbau Erneuerbarer beschleunigen

Ein Installateur befestigt Solarmodule auf einem Schrägdach.Foto: Ingo Bartussek / stock.adobe.com
Die EU will die Genehmigung von Solaranlagen auf Gebäuden per Verordnung beschleunigen.
Die EU will erneuerbare Energien durch Beschleunigung der Genehmigung zügiger ausbauen. Der Kommissionsvorschlag sieht schnellere Verfahren für die Solar- und Windenergie, den Netzausbau, das Repowering sowie Wärmepumpen vor.

Die Europäische Kommission hat Sofortmaßnahmen für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien vorgeschlagen. Wie dazu das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mitteilte, ist der Vorschlag in Form einer Verordnung des Rates erfolgt. Dieser ergänze die bisherigen EU-Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise. Er trete ferner direkt durch Ratsbeschluss (voraussichtlich Ende November) in Kraft und gelte zunächst für ein Jahr mit Option auf Verlängerung.

Die Kommission folgt dabei einer Aufforderung des Europäischen Rates von Ende Oktober. Die Bundesregierung hatte sich mit Nachdruck für eine solche Sofortmaßnahmen-Verordnung eingesetzt.

Genehmigung von Solaranlagen innerhalb eines Monats

Die Beschleunigung betrifft auch die Solarenergie. Schnellere Genehmigungsverfahren für die Installation von Solaranlagen auf „künstlichen Strukturen“ wie z. B. Gebäuden sollen die Folge sein. Die Kommission schlage dabei eine Frist von höchstens einem Monat für die Genehmigung solcher Solarenergieanlagen vor. Zugehörige Speicher und Netzanschlüsse seien ebenfalls erfasst. Die Anlagen werden zudem von Umweltverträglichkeitsprüfungen befreit und es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinlagen, also eine automatische Genehmigung nach Ablauf einer Frist.

Ferner soll künftig ein überragendes öffentliches Interesse von EE-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur gelten. Dadurch können Planungs- und Genehmigungsverfahren mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Bewertung für spezifische Ausnahmen profitieren, die z.B. im EU-Umweltrecht vorgesehen sind.

Vereinfachtes Repowering

Auch das Repowering von bestehenden EE-Anlagen und Netzen soll künftig schneller erfolgen. Und zwar durch Straffung von Genehmigungsverfahren, indem alle relevanten Umweltprüfungen in die neue Höchstfrist von sechs Monaten Berücksichtigung finden. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden auf die Bewertung der möglichen Auswirkungen der Änderung oder Erweiterung im Vergleich zum ursprünglichen Projekt beschränkt. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse eingeführt, wenn die Gesamtkapazität des Repowering-Projekts nicht mehr als 15 % höher ist als die des ursprünglichen Projekts.

Auch Wärmepumpen sollen künftig schneller ihren Dienst tun können. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, Genehmigungsverfahren durch die Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen zu beschleunigen.

Minister Habeck: „Ich freue mich sehr, dass die Kommission unserem Aufruf im Europäischen Rat gefolgt ist und heute ganz zentrale Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien vorgelegt hat. Die Verordnung ist ein entscheidender Schlüssel in der Energiekrise, um jetzt schnell unabhängig von russischem Gas zu werden und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Mit den Maßnahmen werden bislang schleppende und langwierige Genehmigungsverfahren z.B. von Windenergieanlagen, PV-Anlagen auf Gebäuden aber auch von Wärmepumpen deutlich beschleunigt. Bestehende Hürden werden damit abgebaut. Wichtig ist aber auch, dass die Ertüchtigung von bestehenden Erneuerbaren-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur erleichtert und vereinfacht wird. Das alles gibt uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise.“

10.11.2022 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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