BDEW: Herkunftsnachweise einfach gestalten

Animation zeigt Wasser mit Luftblase und Aufschruift H2
Mit der Einführung von Herkunftsnachweisen soll zum Beispiel der Einsatz von grünem Wasserstoff vorangebracht werden. Der BDEW fordert eine unbürokratische Gestaltung des geplanten Gesetzes.

In Deutschland steht die Einführung eines Gesetzes für Herkunftsnachweise für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte bevor. Es soll EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Der Bundesverband der deutschen Energiewirtschaft (BDEW) sieht in einem „über alle Sektoren einheitlich und europäisch harmonisierten Herkunftsnachweissystem“ eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung eines Marktes für erneuerbare und dekarbonisierte Gase, einschließlich Wasserstoff. Unternehmen, die grünen Wasserstoff beziehen und vermarkten wollten, erhielten so einen sicheren Nachweis darüber, dass dieser auf Basis von erneuerbaren Energien produziert wurde.

„Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung des Registers ist jedoch mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und verschenkt viele Potenziale“, kritisiert BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „So ist in der vorgeschlagenen Ausgestaltung keine Funktion ersichtlich, die über die Nutzung der Herkunftsnachweise als Testat für die Erneuerbaren-Eigenschaft hinausgeht. Es wird damit die Chance vertan, dass Abnehmer beispielsweise von grünem Wasserstoff die Herkunftsnachweise auch als Nachweis dafür nutzen können, dass sie vorgegebene Mengenziele bei der Verwendung Erneuerbarer Energien erfüllen.“ Gleiches geltr für die Beantragung einer mengenbezogenen Förderung für den Einsatz erneuerbarer und dekarbonisierter Gase. All dies widerspriche somit dem Ziel, einen liquiden Markt für erneuerbare und dekarbonisierte Gase aufzubauen.

„Einheitliche Herkunftsnachweise statt getrennte“

Unverständlich sei auch, warum Wasserstoff und andere Gase getrennte Herkunftsnachweise erhalten sollen. Denn dies erschwert einen gemeinsamen Handel erneuerbarer und dekarbonisierter Gase und bedroht die Transformation des heutigen Erdgas- in ein Wasserstoffsystem.

Auch mit Blick auf Nah- und Fernwärme sieht der BDEW noch Verbesserungsbedarf. So sollten diejenigen Stadtwerke und Versorger, die früh in Anlagen zur Erzeugung von grüner Nah- und Fernwärme investiert haben, keine Nachteile haben. Die Bestandsanlagen sollten deshalb auch im Rahmen von Herkunftsnachweisen anzurechnen sein. Für die Nutzung von Großwärmepumpen für Wärmenetze sollte klar sein, dass Herkunftsnachweise den erneuerbaren Umweltwärmeanteil stets abbilden.

Die Vermarktung grüner Fernwärme als eigenständiges Produkt über Herkunftsnachweise hätte zudem Vorteile für Wärmeversorgern. Denn es erlaubte ihnen, zusätzliche Deckungsbeiträge zur Finanzierung von Projekten zur Fernwärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) und Abwärme zu erwirtschaften. Der BDEW hat dazu eine Studie vom Hamburg Institut erstellen lassen. Diese zeige, wie entsprechende Herkunftsnacheise für grüne Nah- und Fernwärme praxisgerecht aussehen können. Auch die Einrichtung eines Wärme- und Kälte-Herkunftsnachweisregisters als Grundvoraussetzungen für die rechtssichere Vermarktung grüner Fernwärmeprodukte ist darin aufgezeigt worden.

11.11.2022 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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