Biokraftstoffe senken CO2-Emmissionen um 15 Millionen Tonnen

Rapsfeld unter leicht bewölktem HimmelFoto: Oliver Ristau
Klassische Biokraftstoffe wie heimischer Raps sorgen für beträchliche Treibhausgasminderungen im Verkehr.
Vor allem klassische Biokraftstoffe sorgen für erhebliche Treibhausgasminderungen im Verkehr. Das hat der deutsche Zoll in seiner Statistik für 2021 festgehalten.

Biokraftstoffe haben 2021 die CO2-Emmissionen im Verkehr um 15,2 Millionen Tonnen reduziert. Darauf weisen die deutschen Bioenergie- und -kraftstoffverbännde hin. Die Daten basieren auf den von der Zollverwaltung veröffentlichen statistischen Angaben über die Erfüllung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) für das Jahr 2021.

Dabei leisteten Bioethanol, Biodiesel und Biogas aus Anbaubiomasse sowie aus Abfall- und Reststoffen mehr als 11 Millionen Tonnen. Laut Angaben des Zolls stieg die durch die Vorgaben der THG-Quote errechnete Emissionsminderung im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr von 14,2 auf 15,2 Millionen Tonnen CO2eq an. Maßgeblich hierfür war neben einer leicht höheren Beimischung von Bioethanol zu Benzin vor allem die Anrechnung so genannter Upstream-Emissionsminderungen durch die Mineralölwirtschaft sowie aus den Jahren 2019 und 2020 stammende Übererfüllungen der THG-Quote von insgesamt über 3,7 Millionen Tonnen CO2eq.

Elektromobilität spielt kaum eine Rolle

Die Anrechnung von Strom für die Elektromobilität spielte kaum keine Rolle. Die hierdurch erreichte Emissionsminderung betrug knapp 25.000 Tonnen CO2eq. Der Bioethanolverband BDBe verwies dabei auf die erlaubte dreifache Berücksichtigung des verbrauchten Stroms, der den Anteil rechnerisch überzeichne.

„Die Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium zur weiteren Beschränkung der Anrechnung nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse wirken angesichts deren Klimaschutzbeitrags von rund 10 Millionen Tonnen an geminderten CO2-Emmissionen jährlich und fehlender Alternativen geradezu grotesk. Sie schaden dem Klimaschutz und sollten von Bundesministerin Lemke jetzt zügig zurückgezogen werden“, fordert Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe. Das Bundesumweltministerium (BMU) plant bisher, die Obergrenze für die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Futtergetreide, Zuckerrüben und Pflanzenölen für das Jahr 2023 auf 2,5 Prozent und dann bis zum Jahr 2030 auf 0 Prozent zu verringern.

Schindler erinnerte daran, dass die gesetzliche Obergrenze zur Anrechnung biogener Kraftstoffalternativen aus Anbaubiomasse erst zu Jahresbeginn 2022 von 6,5 auf 4,4 Prozent abgesenkt wurde. „Die mit einer weiteren Absenkung der Obergrenze entfallenden Emissionsminderungen durch eine weitere Anhebung der Mehrfachanrechnung von Strom und eine Verlängerung der Berücksichtigung von UER-Maßnahmen kompensieren zu wollen, ist eine Schönrechnerei des BMU, die real kein Gramm CO2 einspart“, so Schindler. Erneuerbaren Kraftstoffen wird nach Ansicht des BDBe bei der Defossilisierung des Verkehrs weiterhin die entscheidende Rolle zukommen, da die Klimaschutzbeiträge anderer Alternativen wie der Elektromobilität auf absehbare Zeit gering ausfallen werden.

11.11.2022 | Quelle: BDBe | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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