Stecker-Solargerät: Norm-Entwurf lässt Streitpunkte offen

Balkonsolar: Stecker-PV-Geräte - zwei Module am BalkongeländerFoto: Maryana / stock.adobe.com
Balkonsolar: sieht einfach aus, ist es auch. Aber für Anwender gibt es immer noch Hürden.
Ein DKE-Arbeitsgremium hat den Ent­wurf einer Produktnorm für Stecker-Photovoltaik-Systeme vorgelegt. Damit ist aber noch nicht der Streit entschieden, ob problemlos auch ein normaler Schuko-Stecker Verwendung finden darf.

Das Arbeitsgremium DKE/K 373 „Photovoltaische Solarenergie-Systeme“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) hat den Entwurf der Produktnorm zum Thema Stecker-Solargerät herausgegeben. Es ist die künftige DIN VDE V 0126-95: 2022-11: Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb. Bis zum 14. Februar 2023 läuft die Einspruchsfrist.

Basis für den Geräteverkauf

Die Norm soll beschreiben, welche Anforderungen ein vollständiges Stecker-Solargerät, bestehend aus Modulen, Wechselrichter, Leitungen und eventuell Montagegestellen erfüllen muss. Nach Aussage der DKE handelt es sich bei den Steckersolargeräten aufgrund ihrer Dimensionierung und Handhabung um stromerzeugende Haushaltsgeräte. Deshalb bedürfe es eines standardisierten Prüfverfahrens für diese Geräte. Die Vornorm bilde dabei die Grundlage für eine Typprüfung und die darauf basierende Konformitätserklärung des Herstellers.

Dabei hat das Expertengremium, das die Norm entwickelt hat, vor allem Sicherheitsaspekte in den Blick genommen. Ziel ist es, dass jeder Laie ein solches Gerät kaufen und problemlos nutzen kann. So schreibt die Norm auch entsprechend geeignete Bedienungsanleitungen vor. Oder beispielsweise müssen die Verkäufer der Anlagen über statische Nachweise für die Montagegestelle verfügen.

Welcher Stecker zum Stecker-Solargerät?

Ein Streitpunkt, der auch im Normentwurf deutlich wird, ist jedoch die Frage, welcher Stecker eingesetzt werden darf. Im Normentwurf heißt es derzeit: „Die Steckverbindung auf der AC-Seite muss die folgenden Schutzziele erfüllen:
• Schutz vor elektrischem Schlag (Berührungsschutz);
• Schutz vor unzulässigen Netzrückwirkungen (Vertauschen der Anschlussbelegung).

Diese Schutzziele können durch die Verwendung einer speziellen Energie­steck­vorrichtung (z. B. nach DIN VDE V 0628‐1), erreicht werden.” Zudem wird aber auch auf den Anhang A zum Normentwurf verwiesen. Und hier wird ausgeführt, wie die genannten Schutzziele auch mit einem Schuko-Stecker sowie der Auslegung des Gesamtsystems durchaus zu erreichen sind.

Dabei bieten viele Händler PV-Anlagen zum Einsatz in Deutschland mit Schuko-Stecker an. Unangenehm ist es für deren Kunden, wenn Netzbetreiber solche Systeme nicht akzeptieren. Dabei ist es jedoch fraglich, ob diese überhaupt so genau darauf schauen. Vielen reicht eine einfache Anmeldung, in der der Betreiber bestätigt, dass er eine Energiesteckdose nutzt.

Sicherheit per Aufkleber

Erste Solaraktivisten von Solar2030, Sonnenkraft Freising e.V. und Empowersource nutzen dies nun, um Schuko-Steckdosen als Energiesteckdosen zu deklarieren. Gleichzeitig wollen sie so für mehr Sicherheit sorgen. Sie haben Aufkleber (siehe Abbildung) entworfen, die die Steckdosen für die Solaranlage reservieren. Zudem verbinden sie dies mit einer Reihe von Sicherheitshinweisen.

Weitere Informationen unter:

https://www.solarserver.de/wissen/basiswissen/mini-pv-anlage/
https://www.entwuerfe.normenbibliothek.de
https://muenchen.solar2030.de/balkonkraftwerk

18.11.2022 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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