Kommunale Wärmeplanung verzögert sich

Symbolbild für kommunale Wärmeplanung Stadt mit Lichtern, warmer Farbton bei NachtFoto: Blue Planet Studio / stock.adobe.com
Das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) angekündigte Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung hat sich ver­zögert. Von vielen gibt es zwar grundsätzlich Zustimmung. Doch im Detail zeigen sich bei der Be­wertung Differenzen.

Angekündigt hatte das BMWK einen Referentenentwurf für das Gesetz für kommunale Wärmeplanung für Ende Oktober. Doch den konnte es bislang nicht vorlegen. „Wir sind hierzu weiter in Gesprächen, auch in der Umsetzung eines Referentenentwurfs für ein Bundesgesetz für die Wärmeplanung”, so das Ministerium gegenüber den Solarthemen: „Hierzu wird zeitnah ein Entwurf vorliegen.”

Contra aus Bayern

Gegenwind kommt insbesondere aus Bayern. So erklärt Wolfgang Spicka, Referatsleiter Energieeinsparung und Energieeffizienz, Digitale Energiesysteme beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, eine kommunale Wärmeplanung könne zwar ein wichtiges Instrument darstellen. Doch: „Gerade vor dem Hintergrund des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung ist diesbezüglich aus hiesiger Sicht aber die Freiwilligkeit, gepaart mit optionalen staatlichen Fördermaßnahmen (wie etwa dem bayerischen Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne), einer gesetzlichen Verpflichtung vorzuziehen.” Gesetzliche Pflichten seien eher überflüssig.

Viel Zustimmung für Ministeriumspläne

Doch aus den anderen Bundesländern, die sich zum Diskussionspapier des BMWK geäußert haben, gibt es grundsätzlich Zustimmung zum Gesetzesvorhaben. „Da das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2045 viele zeitnahe Entscheidungen auf kommunaler Ebene erforderlich macht, begrüßen wir eine Verpflichtung der Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ausdrücklich”, sagt etwa Susanne Ruth, Abteilungsleiterin für Energie, Geo- und Planungsinformationen im hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Auch von den Verbänden wird der Vorstoß des Habeck-Ministeriums in der Regel begrüßt. Nur der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellt in Frage, ob die Wärmeplanung zwingend als bundeseinheitliche gesetzliche Regelung etabliert werden muss.

Andere Verbände und auch die Länder sprechen freilich Einzelpunkte an, die für das Gesetz relevant sein können. Das betrifft die Frage, in welcher Zeit die gesetzlichen Pflichten umzusetzen sind. Oder wie es mit der Verfügbarkeit von Experten aussieht, die eine solche Wärmeplanung vornehmen können. Oder wie mit den Gasnetzen umzugehen ist.

Wer bezahlt für kommunale Wärmeplanung

Wichtig ist offenbar die Frage der Finanzierung. Hier weisen Verbände und Länder dem Bund die Verantwortung zu, die Kommunen in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe meistern zu können. Andererseits wird betont, dass der Bund die Kommunen nicht direkt ansprechen kann, sondern nur die Länder. Die müssten wiederum eine landesgesetzliche Grundlage schaffen.

Ein weiterer Aspekt ist die Förderung von Maßnahmen durch die Bundesförderprogramme. Dabei könnte es künftig eine Rolle spielen, ob es in einer Kommune eine Wärmeplanung gibt. So könnten dann eventuell Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze oder effiziente Wohngebäude bevorzugt fließen.
Dabei scheint es ein durchaus komplexes Vorhaben zu sein, ein kommunales Wärmegesetz auf den Weg zu bringen. Das wird aus den Stellungnahmen deutlich. Und einige spiegeln natürlich die speziellen Interessen der jeweiligen Lobbyisten wider.

20.11.2022 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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