Bundesnetzagentur: Höchstwerte in Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Photovoltaik angehoben

Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent/kWh und für Aufdach-Photovoltaik auf 11,25 Cent/kWh festgelegt.Foto: franco lucato / stock.adobe.com
Durch die Anhebung der Höchstwerte erhofft sich die Bundesnetzagentur, dass die zuletzt deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen für Windenergie und Aufdach-PV wieder ansteigen.
Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 Cent/kWh festgelegt.

„Die neu festgelegten Höchstwerte für Windenergie und Photovoltaik ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen. Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur bereite derzeit die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen vor, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen befindet sich in der Prüfung.

Anpassungen an gestiegene Gestehungskosten

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen sowie auf gestiegene Zinskosten bei einer Finanzierung von solchen Anlagen.

Aufgrund der gestiegenen Kosten war ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen dieser Technologien im Jahr 2022 zu beobachten. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. Bei den Aufdach-Solaranlagen hat sich die Gebotsmenge im Dezembertermin fast halbiert. So kam es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen. Der Deutsche Bundestag hatte aus diesem Grund die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erweitert. Die Behörde ist jetzt ermächtigt, Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun schnellstmöglich Gebrauch gemacht. Die beiden Festlegungen gelten für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

Verbände begrüßen Anhebung der Höchstwerte für Windenergie und Photovoltaik

„Der neue Höchstwert von 7,35 Cent/kWh für Windenergieanlagen schafft die Basis für eine breite Teilnahme an der 1. Ausschreibung. Auch wenn es Projekte geben wird, für die der Höchstwert angesichts deutlicher Kostensteigerungen und weiterer Zinsanstiege noch keine ausreichende Basis schafft, wird es für die Mehrzahl nun doch eine bessere Ausgangslage geben. Die Bundesnetzagentur hat damit aus den deutlich unterzeichneten Ausschreibungen des letzten Jahres die richtigen Schlüsse gezogen. Die Entscheidung kommt zur richtigen Zeit: Denn mit 12,84 Gigawatt geht 2023 ein Rekord-Volumen in die Ausschreibung“, sagt BWE-Präsident Hermann Albers.

Auch der Branchenverband BDEW begrüßt die Anhebung der Höchstwerte für Windenergie und Photovoltaik. Er weist jedoch darauf hin, dass diese Maßnahme nicht ausreicht. „Noch wichtiger als die kurzfristig nötig gewordene Anpassung der Höchstwerte ist die zeitnahe Verfügbarkeit von Flächen, damit mehr genehmigte Projekte an den Ausschreibungen teilnehmen. Die Festlegung von verbindlichen Flächenzielen für die Windenergie an Land für die Bundesländer müssen daher wesentlich schneller kommen als bis Ende 2032: Zwei Prozent tatsächlich bebaubare Fläche des Bundesgebiets müssten bereits bis zum Jahr 2025 vollständig ausgewiesen sein, will die Bundesregierung die nötigen und parallel im EEG festgelegten Ausbauziele bis 2030 erreichen,“ Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Die Festlegung des Höchstwerts für Wind an Land und die Festlegung des Höchstwerts für Solaranlagen des zweiten Segments (Aufdach-PV) ist unter den nebenstehenden Links zu finden. Die Festlegungen werden zusätzlich im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

2.1.2023 | Quelle: Bundesnetzagentur, BWE, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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