Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Heizungstausch

Staatliche Zuschüsse für neue Pelletheizung

Das Heizen mit Holzpellets ist nicht nur wirtschaftlich und klimafreundlich, sondern auch einfach und komfortabel. Sie werden aus Sägenebenprodukten hergestellt. Foto: Deutsches Pelletinstitut GmbH

Holzpellets geben bei der Verbrennung nur so viel CO2 ab, wie das Holz vorher beim Wachsen aufgenommen hatte. Foto: Deutsches Pelletinstitut GmbH

Als Ersatz für Öl-, Kohle- und Gasheizungen fördert der Staat auch im Jahr 2023 den Heizungstausch. Für Pelletheizungen gibt es hierfür mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen zwei Möglichkeiten. In den meisten Fällen werden dabei 20 Prozent der Investitionskosten erstattet.

Erste Möglichkeit: BEG

Die BEG wurde zum 1. Januar 2023 erneuet angepasst: 20 Prozent Förderung erhalten Besitzer*innen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, wenn sie eine alte Öl- oder Kohleheizung, eine Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Holzzentralheizung zum Beispiel mit Pellets ersetzen. Wird eine andere Heizungsart ausgetauscht oder bleibt eine fossile Heizung in Betrieb, beträgt der Fördersatz 10 Prozent. Die Förderung wird für bis zu 60.000 Euro an anrechenbaren Kosten pro Wohnung gezahlt. In einem Einfamilienhaus erhält ein klimafreundliches Heizsystem mit Holz so bis zu 12.000 Euro vom Staat. Voraussetzung ist, dass die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert wird. Dabei ist auch eine Warmwasser-Wärmepumpe möglich. Anträge müssen vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Zweite Möglichkeit: Steuererklärung

Für Haushalte, für die eine Solaranlage nicht passt oder wo nur der Heizkessel getauscht werden soll, können für die Investition in eine klimafreundliche Pelletheizung ebenfalls 20 Prozent der Investition erstattet werden. Dafür müssen die Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Förderung wird dann innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommenssteuer abgezogen. Dabei dauert es länger als bei der BEG, bis man sein Geld auf dem Konto hat. Vorteil der Steuerförderung ist aber, dass man die Förderung auch noch nach dem Einbau der neuen Pelletheizung in Anspruch nehmen kann.

Quelle: Deutsches Pelletinstitut

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