©  Gerd Altmann auf Pixabay
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Nach erfolgreicher Klimaklage: Deutsche Umwelthilfe fordert zu Klimaschutzkonzept mit Sofortmaßnahmen auf

Anlässlich der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg stellt die DUH Antrag zur raschen Umsetzung des Gerichtsurteils

Berlin - Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vom 10. November 2022 (10 S 3542/21) hat das Gericht am 12. Januar 2023 seine Urteilsbegründung veröffentlicht. Angesichts der akuten Klimakrise fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Klage eingereicht hatte, den Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann zum sofortigen Handeln auf.

„Es ist ein hochgefährlicher Trend, dass festgeschriebene Klima-Verpflichtungen und sogar eigene Gesetze von den Regierungen dreist ignoriert werden. Auf Bundesebene weigern sich FDP-Verkehrsminister Wissing und Wirtschaftsminister Habeck, dem Bundesklimaschutzgesetz nachzukommen. Dass auch unter Ministerpräsident Kretschmann der Klimaschutz in Baden-Württemberg nicht ernst genommen wird, ist ein Offenbarungseid grüner Klimapolitik. Wir fordern die Landesregierung auf, bis zum 28. Februar 2023 das seit 2020 überfällige, finale Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept vorzulegen. Dieses muss konkrete Maßnahmen enthalten, die geeignet sind, die Klimagasemissionen des Landes bis 2030 um 65 Prozent zu senken. Eine Schlüsselmaßnahme ist dabei der Erhalt eines leistungsfähigen Schienenknotens, der die Verdopplung der Personenkilometer bis 2030 leisten kann. Dies geht nur durch den zusätzlich zu Stuttgart 21 erhaltenen Kopfbahnhof in Stuttgart und den Verzicht auf die Abhängung der Gäubahn“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Folgende Maßnahmen müssten nach Ansicht der DUH Inhalt des Energie- und Klimaschutzkonzepts sein:

• Die Erhaltung des Kopfbahnhofs in Stuttgart auch nach Fertigstellung von S21, um eine Gewährleistung der von der Bundesregierung geforderten Verdopplung des Personenschienenverkehrs bis 2030 sicherzustellen und eine jahrelange Unterbrechung aller Bahnverkehre von Stuttgart in den Süden (Singen, Zürich, Mailand, Rom) zu verhindern.

• Ein auf mindestens drei Jahre angelegter landesweiter Modellversuch zur Einführung eines Tempolimits auf allen Autobahnabschnitten (nach dem Modell des Bundeslandes Bremen) sowie für Bundes- und sonstige Außerortsstraßen mit Tempolimit von 100 beziehungsweise 80 km/h.

• Eine verbindliche CO2-Obergrenze von 95g CO2/km im realen Fahrbetrieb für alle von der Landesregierung beziehungsweise der von ihr mehrheitlich bestimmten Behörden und Firmen gekauften oder geleasten Pkw ab 1. Juli 2023.

Hintergrund:

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte am 10. November 2022 geurteilt, dass das Land, wie von der DUH im Verfahren gefordert, ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept gemäß Klimaschutzgesetz des Landes aufstellen müsse. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Obwohl das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg die Aufstellung eines solchen Konzeptes, das die wesentlichen Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes darstellt, im Jahr 2020 und danach alle fünf Jahre vorschreibt, liegt dieses bis heute nicht vor.

Die DUH hat nun in einem Brief Ministerpräsident Kretschmann zur sofortigen Umsetzung des Urteils und zur Vorlage eines wirksamen Klimaschutzkonzeptes aufgefordert und ihm dafür eine Frist bis 28. Februar 2023 gesetzt. Gesetze sind da, um eingehalten zu werden. Zeitlich unsichere Initiativen zu Änderungen von Gesetzen sind erst dann rechtsstaatlich relevant, wenn ein Gesetz geändert wurde.

Link:
Brief an Ministerpräsident Kretschmann und der Urteilsbegründung


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /