Erste Ausschreibung für Offshore-Windenergie mit Kriterien für Nachhaltigkeit

Die Bundesnetzagentur hat vier nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7.000 MW zur Ausschreibung gestellt, damit soll das Offshore-Ausbauziel von 30 GW bis 2030 näher rücken.Foto: Kruwt / stock.adobe.com
Die Bundesnetzagentur hat am gestrigen Montag eine weitere Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See gestartet. Sie umfasst insgesamt 1.800 MW Flächen in der Nordsee.

„Die Flächen sind bereits voruntersucht und können daher schon 2028 Strom liefern,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Karina Würtz, Geschäftsführerin der Stiftung Offshore-Windenergie, kommentiert: „Mit dem heutigen Start der Gebotsphase für die zentral voruntersuchten Flächen durch die Bundesnetzagentur sind wir der Realisierung der ambitionierten Ausbauziele für die Windenergie auf See einen weiteren Schritt nähergekommen. Nach Jahren der Stagnation ist dies eine erfreuliche Meldung“. Kriterien für die Nachhaltigkeit sollen erstals in die Ausschreibung für Offshore-Windenergie einfließen.

Jetzt werde sich zeigen, wie belastbar, attraktiv und zukunftsorientiert das Ausschreibungsdesign sei. Die Details im Ausschreibungsverfahren waren aus der Branche viel kritisiert worden. Das bezog sich sowohl auf die Gewichtung der monetären Gebote als auch die Schwerpunkte der qualitativen Nachhaltigkeitskriterien. Diese sind der Ökostrom-Anteil bei der Herstellung der Windenergieanlagen, der Anteil von Auszubildenden, die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden sowie der Umfang langfristiger Stromlieferungen an Dritte. „Ein klimapolitisch sinnvolleres Kriterium wäre beispielsweise ein CO2-Fußabdruck gewesen, welcher insbesondere den Transport in der Produktion in den Fokus rückt. Dieses hätte zu einer effektiveren Stärkung des europäischen Standortes führen können“, sagt Würtz. Doch erst die kommenden Monate würden zeigen, ob die Befürchtungen der Branche zuträfen.

Offshore-Windparks in der Nähe bestehender Windenergie-Anlagen

Die vier Flächen liegen in Nachbarschaft von bestehenden Windparks und würden daher „Baulücken“ schließen, so die Bundesnetzagentur. Zwei der Flächen mit zusammen 900 MW vorgesehener Erzeugungsleistung liegen im sogenannten Gebiet N-3, ca. 35 km nördlich von Norderney. Zwei weitere Flächen mit ebenfalls 900 MW vorgesehener Erzeugungsleistung liegen im Gebiet N-6, ca. 90 km nordwestlich von Borkum.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur voruntersucht. Dabei wurden wesentliche Informationen – etwa über die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse – erhoben. Diese werden im Rahmen der Ausschreibung allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Erfolgreiche Bietende müssen diese Untersuchungen im Anschluss nicht mehr selbst durchführen.

Bis zu 35 Punkte für Nachhaltigkeit

Der Zuschlag erfolgt nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem. Bis zu 60 Punkte werden für den Gebotswert vergeben, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt. Daneben gelten erstmals in der Offshore-Windenergie auch sogenannte qualitative Kriterien. Für die qualitativen Kriterien werden insgesamt bis zu 35 Punkte vergeben.

Die Zahlungen des erfolgreichen Bieters fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung, zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.

Gebote sind bis zum 1. August 2023 abzugeben. Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bietenden über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Wer den Zuschlag erhält, darf beim BSH die Plangenehmigung den Offshore-Windpark beantragen. Zudem besteht ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz.

Neben den heute bekannt gemachten Ausschreibungen hat die Bundesnetzagentur am 31. Januar bereits 7 GW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben. Für diese wird weiterhin per Auktion eine gleitende Marktprämie ermittelt. Das zweigeteilte Ausschreibungsdesign ist Teil des neuen Windenergie-Auf-See-Gesetzes. Die neuen Ausbauziele lauten 30 GW bis 2035, 40 GW bis 2035, 70 GW bis 2045.

28.2.2023 | Quelle: BNetzA, Stiftung Offshore Windenergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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