Ausschreibung für Gebäude-Photovoltaik und Windenergie: neue Höchstwerte zeigen Wirkung

Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum 1. Februar 2023 veröffentlicht.

Sowohl die Ausschreibung für die Windenergie als auch für die Solarenergie waren unterzeichnet, wobei die Unterzeichnung bei der Photovoltaik „äußerst gering“ ausfiel. Die Bundesnetzagentur hatte Anfang Januar die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 Cent/kWh festgelegt. „Die Anhebung der Höchstwerte war wichtig. Es muss aber weiter an der Ausweitung der Eignungs- und Vorrangflächen und der Beschleunigung der Genehmigungen gearbeitet werden, um den dringend notwendigen Zubau zu erreichen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ausschreibung für Photovoltaik auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. Februar 2023 war leicht unterzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich auf 217 MW. Es wurden 94 Gebote mit einem Volumen von 213 MW eingereicht.

Die Bundesnetzagentur bezuschlagte 87 Gebote mit einem Volumen von 195 MW. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,00 ct/kWh und dem Höchstwert in dieser Runde von 11,25 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 10,87 ct/kWh.

Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. Projekten in 13 Bundesländern konnten Zuschläge erteilt werden. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (16 Zuschläge/ 36 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Brandenburg (11 Zuschläge/ 20 MW Zuschlagsmenge), Baden-Württemberg (9 Zuschläge/ 19 MW Zuschlagsmenge), Bayern (8 Zuschläge/ 19 MW) und Niedersachen (8 Zuschläge / 15 MW Zuschlagsmenge).

Sieben Gebote schloss die Bundesnetzagentur wegen Formfehlern vom Verfahren aus.

Windenergie an Land: Gebote bleiben hinter verdoppeltem Volumen der Ausschreibung zurück

Bei der Ausschreibung für die Windenergie an Land stieg das Interesse deutlich, doch es reichte bei Weitem nicht, um die drastisch gestiegene Ausschreibungsmenge abzudecken. Ausgeschrieben war eine Leistung von fast 3.210 MW. Es gingen 126 Gebote mit über insgesamt rund 1.502 MW ein. Zum Vergleich: In der Vorrunde waren es gerade einmal 203 MW, im gesamten Jahr 2022 waren es 3.279 MW.

In Summe setzt das EEG die Ausschreibungsmenge für Windenergie an Land für das Jahr 2023 auf 12.840 MW fest. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Jahr 2022 (5.332 MW). Das Volumen der vierteljährlichen Ausschreibungsrund stieg damit von 1.33 MW auf 3.210 MW.

Die Bundesnetzagentur schloss sieben Gebote wegen Formfehlern aus, sodass 119 eingereichte Geboten einen Zuschlag erhielten. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 7,24 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert liegt bei 7,34 ct/kWh.

Die regionale Verteilung fällt aus wie meistens. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (40 Zuschläge, 387 MW Zuschlagsmenge) und Niedersachsen (16 Zuschläge, 354 MW Zuschlagsmenge). Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) findet dies „absolut ernüchternd“, teilt er in einer Pressemitteilung mit.

Die Bundesnetzagentur hatte im Vorfeld auf eine Reduzierung des Ausschreibungsvolumens verzichtet. Im vergangenen Kalenderjahr hätten viele registrierte Projekte wegen Lieferkettenproblemen und hohen Stromgestehungskosten nicht an der Ausschreibung teilgenommen. Für diese habe man nun Raum lassen wollen. LEE NRW verweist hingegen darauf, dass es zum Stichtag für die Gebotsabgabe am 1. lediglich genehmigte und nicht bezuschlagte Projekte mit 2.700 MW gegeben habe. „Wenn Politik, Verwaltung und Gesellschaft es nicht in Bälde schafften, die Genehmigungsprozesse für neue Windenergieanlagen und alle Ausbaufesseln zu beseitigen, heißt das, dass Kohle- und Gaskraftwerke länger als geplant am Netz bleiben werden müssen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, sagt der LEE NRW-Vorsitzende Reiner Priggen.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Mai 2023, die für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. Juni 2023 statt.

01.03.2023 | Quelle: BNetzA | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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