Initiative KiB stellt Leitfaden Steckersolargeräte vor

Im Bild eines der Steckersolargeräte, für die KiB nun einen Leitfaden veröffentlicht hat.Foto: Maryana / stock.adobe.com
Die Initiative KiB hat einen Leitfaden Steckersolargeräte vorgelegt. Er fasst den aktuellen Stand und zahlreiche Forderungen zur Erleichterung für Balkonkraftwerke zusammen.

Steckersolaranlagen liegen im Trend. Im Marktstammdatenregister waren bis Ende 2021 rund 32.000 dieser Mini-PV-Anlagen angemeldet. Bis Ende 2022 waren es mit rund 111.000 mehr als drei Mal so viele. Allein in den ersten beiden Monaten 2023 kamen etwa 30.000 Anlagen hinzu. Da trotz Pflicht bei weitem nicht alle Anlagen registriert sind, schätzt die Initiative Klimaschutz im Bundestag e.V. (KiB) bis Ende 2023 die voraussichtliche Anzahl an Steckersolargeräten auf rund eine Million. Sie hat nun einen Leitfaden Steckersolargeräte vorgelegt. Er fasst den aktuellen Stand und zahlreiche Forderungen zur Erleichterung für Balkonkraftwerke zusammen.

Leitfaden: Vereinfachungen für Steckersolargeräte umsetzen

„Damit es bis 2030 bis zu zehn Millionen sind muss die Politik noch zahlreiche bürokratische Hürden aus dem Weg räumen“, sagt Ursula Sladek vom KiB. Im Rahmen der Photovoltaik-Strategie des Bundes hat das Wirtschafts- und Klimaministerium auch eine Liste an Zielen für Balkonkraftwerke genannt:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen
  • Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen,
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist

Damit diese Ziele und weitergehende Vereinfachungen zu Steckersolargeräten nicht nur bekannt, sondern auch umgesetzt werden, hat die KiB den Leitfaden Steckersolargeräte entwickelt.

E-Petition an den Bundestag

Zu dem unterstützt KiB eine am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag, die von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet wurde. Sie schlägt auf Grundlage eines Positionspapieres des VDE für sämtliche der genannten Forderungen konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen vor.

Leider lehnte die zuständige Stelle die Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung bisher ab. Eine schriftliche Begründung steht noch aus. Mündlich wurde argumentiert, dass bereits eine Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” und 82 Mitzeichnenden eine ähnliche Forderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.21 zugeordnet werden könne. Zudem könne man pro Petition auch immer nur die Änderung eines Gesetzes fordern. Weder die Verfahrensgrundsätze noch die Richtlinie des Petitionsausschuss legen nach Einschätzung von KiB einen solchen Ablehnungsgrund nahe.

Der Leitfaden Steckersolargeräte ist unter diesem Link zu finden.

21.3.2023 | Quelle: KiB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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