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Reform des Gebäudeenergiegesetzes: Der Heizungs-Konflikt ist längst gelöst

Die Ampel hat ein Erneuerbaren-Ziel für Gebäudeheizungen vereinbart. Die klare Formulierung im Koalitionsvertrag haben sich die Grünen aber schon Anfang April abverhandeln lassen – noch vor dem Parteitags-Protest der FDP.

Mit der Energiekrise 1973 verzehnfachten sich die Rohölpreise. Heizen war auf einmal sehr teuer. Daraus wurden Lehren gezogen. Seit dem Jahr 1976 ist die energetische Auslegung von Gebäuden in Deutschland reguliert, seitdem gibt es in diesem Land auch eine Heizungsverordnung.

Damit werden Vorgaben zur energetischen Mindest-Effizienz von Heizungsanlagen gemacht. Hintergrund ist die jahrzehntelange Erfahrung, dass der Markt nicht funktioniert, dass ohne solche Vorgaben unökonomische Heizungen eingebaut werden. Das ist nicht allein in Deutschland so.

Die Bestimmungen der Heizungsanlagen-Verordnung wurden im Jahr 2020 zu einem Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemacht. Im Vertrag der Ampel-Koalition von November 2021 wurde entschieden, sie um ein Klimaziel zu ergänzen, indem ein Erneuerbaren-Anteil an der Herkunft des Heizenergieträgers vorgeschrieben wird.

Wörtlich heißt es auf Seite 90 im Koalitionsvertrag: „Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.“ Im März 2022 wurde im Koalitionsausschuss beschlossen, den Termin auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen.

Dem haben alle drei Partner zugestimmt, auch die Vertreter der FDP. Geführt hatte die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe „Bauen und Wohnen“ auf FDP-Seite der jetzige Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der Bundestagsfraktion, Daniel Föst.

Inszenierter Widerstand auf dem FDP-Parteitag

Um diese Neufassung wird nun in bizarrer Weise öffentlich debattiert. Vorbereitet wurde das zum Zeitpunkt der ersten regierungsinternen Vorlage eines frühen Referentenentwurfs. Das Papier wurde an Zeitungen des Springer-Verlags gegeben, die daraufhin das Narrativ eines Grundsatzkonflikts in die Welt setzten. Anfang April dieses Jahres wurde vermeldet, man habe sich regierungsintern auf „Technologieoffenheit“ geeinigt.

So mental vorbereitet ergab es sich, dass die FDP-Parteiführung auf ihrem Bundesparteitag im April in Berlin mit einem Dringlichkeitsantrag konfrontiert wurde. Eingebracht wurde er vom Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler, der fachlich unzuständig ist. Der Titel: „Gebäudeenergiegesetz: Smarter Klimaschutz statt Angriff auf das Eigentum“.

Dieser Antrag fand breite Unterstützung durch rund 50 Delegierte, meist Abgeordnete von Landtagen und Bundestag – also Politiker, die des pragmatischen Denkens fähig sind. Lediglich der fachlich zuständige Abgeordnete Föst fehlt auf der Liste.

In dem Antrag wurde ernstlich behauptet und gefordert: „Die Grünen wollen die Bürgerinnen und Bürger zwangsbeglücken. Dies lehnen wir ab. Unser Instrument, um die Klimaziele zu erreichen, ist ein sektorübergreifender europäischer Emissionshandel. Dieser kann durch Förderprogramme unterstützt werden. Verbote lehnen wir als Instrument ab.“

Quelle

Ein Gastbeitrag von Jochen Luhmann von der Redaktion „klimareporter.de“ 2023 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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