Bundesrat beschließt Smart-Meter-Gesetz

Im Bild ein Stromzähler, der nicht smart ist. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende schreibt Smart Meter bis 2023 flächendeckend vor.Foto: krisana / stock.adobe.com
Der Bundesrat hat das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Gesetzesnovelle beschlossen. Damit kann der flächendeckende Smart Meter Rollout ab 2025 beginnen.

Das Ziel vom Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie sollen über die digitale Steuerung der Stromversorgung die Grundlage für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung schaffen. Zudem sollen sie Verbraucher:innen auch bessere Informationen über den eigenen Stromverbrauch geben. Ebenso soll das Gesetz Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme bieten.

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Ab 2025 fallen alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh pro Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 Euro gedeckelt.

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ermöglicht Warmlaufphase

Die Messstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen beim Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindest-Funktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ ihre Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflichtrollout gilt. Die Stromzähler selbst werden dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter.

Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren. Die einfachere Analyse des eigenen Nutzungsverhaltens ermöglicht es im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. Letztlich lassen sich dadurch in erheblichem Maße Kosten sparen.

Hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit

Im Zusammenhang mit der Smart-Meter-Technologie hat der Gesetzgeber nach Einschätzung des BMWK hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert – gegebenenfalls sogar anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet werden und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesem Zusammenhang sogenannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert, was ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleisten soll. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind laut BMWK höher als etwa beim Online Banking. Europaweit sei Deutschland damit Vorreiter in Sachen Datensicherheit.

15.5.2023 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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