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Erdverkabelung: Was Land- und Forstwirte wissen müssen

Berlin, November 2016. Infrastrukturmaßnahmen betreffen oft land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Auch die unterschiedlichen Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes betreffen Land- und Forstwirte. Neben einer Vielzahl von Vorhaben in den Verteil- und Übertragungsnetzen sind es aktuell die großen Nord-Süd-Trassen, die in den betroffenen Regionen intensiv diskutiert werden. Sie werden als Erdkabel geplant. Damit wurde einer zentralen Forderung vieler Bürgerinitiativen nachgekommen, in der Hoffnung, dadurch eine höhere Akzeptanz und eine Beschleunigung des Netzausbaus zu erreichen. Mit der Erdverkabelung eröffnen sich allerdings neue Fragen und Herausforderungen, die insbesondere die betroffenen Land- und Forstwirte bewegen.


Auf den großen Nord-Süd-Trassen wird mit der sogenannten Höchstspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) eine Technologie eingesetzt, die einen relativ verlustarmen Stromtransport über größere Distanzen ermöglicht. Über Land waren dafür bisher Freileitungen der technische Standard. Erdkabel erfordern einen ungleich größeren Eingriff in den Boden als eine Freileitung und rufen vielfältige Bedenken insbesondere bei der Land- und Forstwirtschaft hervor. Welche Auswirkung hat die Bodenerwärmung rund um das Kabel (unterschiedliche Studien prognostizieren eine Erwärmung an der Oberfläche von etwa 1-3 Grad) auf die Vegetation, die Ernte, Tiere und den Wasserhaushalt? Werden für die Verbindung der einzelnen Kabelabschnitte in bestimmten Abschnitten sogenannte Muffenhäuschen errichtet? Wer haftet im Schadensfall? Diese und andere Fragen sollten möglichst frühzeitig im Verfahren beantwortet werden.

Informelle Beteiligung
Mit dem Bekanntwerden der ersten Korridorvorschläge können die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) oder Landkreise im Vorfeld der formellen Genehmigungsverfahren zu informellen Informations- und Dialogveranstaltungen einladen. Zwar sind diese Veranstaltungen nicht rechtsverbindlich, ein Besuch kann sich aber trotzdem lohnen. Hier können Bürgerinnen und Bürger erfahren, wo genau die Trasse verlaufen könnte, welche Technologien zum Einsatz kommen und welche Kriterien die Planung beeinflussen. Die ÜNB wiederum bekommen Informationen über regionale und lokale Gegebenheiten, mögliche Raumwiderstände und weitere Aspekte, die für ihre Planung relevant sein könnten. Sobald die ÜNB alle relevanten Informationen zusammengetragen und ausgewertet haben, entwickeln sie daraus Trassenkorridore, zu denen sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellen. Sie ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die großen Nord-Süd-Trassen.

Beteiligung in den Planungs- und Genehmigungsverfahren
In der nun folgenden Bundesfachplanung sind mit der öffentlichen Antragskonferenz, der Möglichkeit schriftlicher Eingaben und einem Erörterungstermin mehrere formelle Möglichkeiten für eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Das mehrstufige Genehmigungsverfahren soll gewährleisten, dass mögliche Probleme sowohl für den Bau als auch für den Betrieb der zukünftigen Trasse frühzeitig erkannt und minimiert werden. Deshalb sollten betroffene Land- und Forstwirten ihre Belange möglichst frühzeitig, möglichst konkret begründet und natürlich fristgerecht einreichen.

Nach der Prüfung und Abwägung aller Eingaben legt die BNetzA als Ergebnis der Bundesfachplanung einen etwa 1000 Meter Grobkorridor verbindlich fest. Nun beginnt die Planfeststellung, bei der es ebenfalls formelle Beteiligungsmöglichkeiten gibt, die ähnlich wie bei der Bundesfachplanung ablaufen. In der Planfeststellung wird die konkrete Ausführung der Trasse beschlossen – von der zum Einsatz kommenden Technologie bis hin zum konkreten Verlauf innerhalb des zuvor festgelegten Grobkorridors. Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt, in dem alle erforderlichen Einzelgenehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen zusammengefasst sind. Wird der Planfeststellungsbeschluss nicht angefochten, können die Vorhabenträger mit dem Bau beginnen.

Enger Austausch während der Bauphase
Betroffene Eigentümer sollten in der Bauphase einen engen Austausch nicht nur mit dem Vorhabenträger, sondern auch mit den ausführenden Firmen pflegen und sich alle anstehenden Arbeitsschritte und die konkrete Zeitplanung ausführlich erklären lassen. Denn während des Baus werden nicht nur erhebliche Eingriffe in den Boden vorgenommen, es kann auch zu weitergehenden Nutzungseinschränkungen kommen. Der Bodenaushub muss bis zur Wiederverfüllung zwischengelagert werden. Neben der Trasse selbst muss in der Regel noch eine Baustraße angelegt werden, auf der das schwere Gerät und die Kabeltrommeln bewegt werden können. Auch können Zufahrten und Wirtschaftswege blockiert sein, so dass Umwege oder höhere Bewirtschaftungsaufwände anfallen.

Es empfiehlt sich, den Zustand des Trassenverlaufs noch vor Baubeginn ausführlich zu dokumentieren und diese Dokumentation auch während der Bauphase fortzuführen. Im Zweifelsfall ist hier die Beratung und Begleitung durch einen fachkompetenten Gutachter empfehlenswert. Nur so können die tatsächlichen Auswirkungen auf die Ertragsfähigkeit des Bodens und Schäden an Zäunen, Wegenetzen oder Drainagen nachgewiesen werden.

Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen der ökologischen Baubegleitung durchgeführt werden. Auch die späteren Renaturierungsmaßnahmen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Fehler, die bei der Rückverfüllung des Mutterbodens gemacht werden, können kaum noch rückgängig gemacht werden.
Eine fehlerhafte Bauausführung kann – besonders bei Bodenverdichtungen – jahrelange Folgeschäden und Ertragsminderungen nach sich ziehen. Deshalb sollte zwischen Landwirt und Vorhabenträger klar festgehalten sein, wie lange der Vorhabenträger für Folgeschäden aufkommt, wer sie wie nachzuweisen hat und wer die Kosten dafür trägt.

Bewirtschaftung des Trassenstreifens
Sind die Erdkabel verlegt, die Schäden aus der Bauphase behoben und der Trassenstreifen rekultiviert, kann das Land wieder genutzt werden. Für die Bewirtschaftung sind allerdings einige Bestimmungen zu beachten, über die vorab genaue Informationen eingeholt werden sollten. Was ist im Falle von Wartungs- und Reparaturarbeiten zu beachten? Neben der Erdkabeltrasse selbst ist zu beiden Seiten ein Schutzstreifen von tiefwurzelnden Pflanzen freizuhalten – wer ist dafür zuständig? Auch hier sollten Haftungsfragen vorab eindeutig geklärt sein.

Entschädigung
Jegliche Nutzungserlaubnis von Grundeigentum wird im Grundbuch eingetragen und wird auch bei einem Verkauf mitübertragen. Dafür wird eine einmalige Abfindung als Entschädigung an den Grundeigentümer gezahlt. Die Entschädigungen werden zwischen Vorhabenträger und Eigentümer ausgehandelt und bemessen sich am Verkehrswert der Flächen. Bei Freileitungen wurden dafür bisher etwa 10-20% des Verkehrswertes angesetzt, bei Gasleitungen waren es wegen der größeren Auswirkungen auf den Boden 30%. Der von Land- und Forstwirten favorisierte Vorschlag einer jährlichen Nutzungsvergütung konnte sich politisch bisher nicht durchsetzen.

Der Bewirtschafter hat Anspruch auf den Ersatz sämtlicher Ertragsverluste und Mehraufwendungen im Jahr der Baumaßnahme und den folgenden Jahren. In die Entschädigung können auch die höheren Aufwände für die Bewirtschaftung von eventuell entstandenen Restflächen einfließen. Auch der Zeitaufwand, die Betroffene für die Begleitung des Bauvorhabens aufbringen müssen, können geltend gemacht werden. Sollte der Boden nachträglich noch Wertsteigerungen erfahren, sind Nachentschädigungen möglich.
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